Die in diesen Listen aufgeführten Raumeinheiten ( RE ) beziehen sich auf übliche Möbelgrößen und sind verbindliche Pauschalwerte.
Andere Gegenstände, die nicht in der Liste verzeichnet sind, sind im Freiraum unter dem jeweiligen Zimmer mit den hierfür besonders zu vereinbarenden RE einzutragen.
1 RE entspricht 0,1 cbm, 50 RE = 1 Möbelwagenmeter ( MWM).
Das Ausfüllen der Umzugsgutliste ist für Sie unverbindlich. |