|
Die in diesen Listen aufgeführten Raumeinheiten ( RE )
beziehen sich auf übliche Möbelgrößen und sind
verbindliche Pauschalwerte.
Andere Gegenstände, die nicht in der Liste verzeichnet sind, sind
im Freiraum unter dem jeweiligen Zimmer mit den hierfür besonders
zu vereinbarenden RE einzutragen.
1 RE entspricht 0,1 cbm, 50 RE = 1 Möbelwagenmeter ( MWM).
Das Ausfüllen der Umzugsgutliste ist für Sie unverbindlich.
|